Kategorie:Rechtswissenschaftler

Aus WIKI des ÖFR
Version vom 12. April 2018, 07:02 Uhr von Manfred Kuzel (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „In die Kategorie Rechtswissenschaftler werden Juristen aufgenommen, die wissenschaftlich publizieren (Professoren der Rechts…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

In die Kategorie Rechtswissenschaftler werden Juristen aufgenommen, die wissenschaftlich publizieren (Professoren der Rechtswissenschaft etc.). Die Einteilung der Unterkategorien erfolgt nur nach Wirkungszeitraum. Die Fachgebietskategorien (z. B. Rechtshistoriker, Rechtsphilosophen, Rechtssoziologen und Kirchenrechtler) sind nur dann gerechtfertigt, wenn diese Disziplinen eine Sonderstellung einnehmen, so wie die klassische Dreiteilung der Rechtswissenschaft in Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.

Siehe Basisartikel Rechtswissenschaft.

Unterkategorien

Diese Kategorie enthält nur folgende Unterkategorie.