Kategorie:Diözese (römisch-katholisch)

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Diese Kategorie enthält Partikularkirchen (Diözesen und ihnen gleichgestellte Teilkirchen) der römisch-katholischen Kirche.

Systematiken

ehemalig
Als ehemalig gelten alle aufgehobenen Diözesen und diesen gleichgestellte Teilkirchen, die Artikel werden direkt hier einsortiert. Als Tituarbistümer weiterbestehende oder wiedererrichtete gelten nicht als ehemalig, ebensowenig Diözesen, die unter anderer Jurisdiktionsform weiterbestehen (siehe Liste der ehemaligen katholischen Diözesen). Es erfolgt keine weitere Unterteilung.
nach Bischofskonferenz
Für jede nationale oder eine diese ersetzende internationale Bischofskonferenz (römisch-katholisch) (nicht aber zusätzliche regionale Konferenzen oder Versammlungen von Konferenzen) wird eine eigene Unterkategorie angelegt. Sofern alle Diözesen des betreffenden Staates der Bischofskonferenz angehören, wird die Staatskategorie als Bischofskonferenz kategorisiert und eine zusätzliche Kategorie mit identischem Inhalt angelegt. Es sind keine weiteren Unterteilungen vorgesehen. Bei internationalen Konferenzen werden soweit vorhanden die entsprechenden Staats-Kategorien als Unterkategorien eingehängt.
nach Rituskirche
Für jede Rituskirche wird eine eigene Unterkategorie angelegt. Eine weitere Unterteilung erfolgt nach den Ritus betreffenden Jurisdiktionsarten.
nach Staat
Für jeden Staat wird eine eigene Unterkategorie angelegt, die alle Diözesen enthält, deren Jurisdiktionsgebiet sich innerhalb des Staates erstreckt. Staatenübergreifende Diözesen werden daher mehrfach kategorisiert. Wenn es in einem Staat zu wenige Diözesen für eine eigene Unterkategorie gibt, werden diese direkt in die entsprechende Unterkategorie von Kategorie:Römisch-katholische Kirche nach Staat einsortiert. Eine weitere Unterteilung der Staatskategorien ist grundsätzlich nicht vorgesehen und erfolgt nur in einigen Sonderfällen, beispielsweise die Gliederung in Kategorie:Römisch-katholisches Bistum (Vereinigtes Königreich), weil es dort mehrere Bischofskonferenzen gibt.
nach Art der Jurisdiktion
Für jeden Jurisdiktionstyp einer Partikularkirche wird eine eigene Unterkategorie angelegt. Eine weitere Unterteilung erfolgt nach Rituskirchen.