Kirchliche Quellen - Matriken: Unterschied zwischen den Versionen

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===  Konfessionslose bzw. Angehörige einer staatlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaft ===  
 
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25.5.1868 Gesetz Führung der Matriken durch staatliche Organe (Bezirksverwaltungsbehörden, das sind Bezirkshauptmannschaften und Magistrate): Aufgebotsbuch und Eheregister ("Notzivilehe")
 
25.5.1868 Gesetz Führung der Matriken durch staatliche Organe (Bezirksverwaltungsbehörden, das sind Bezirkshauptmannschaften und Magistrate): Aufgebotsbuch und Eheregister ("Notzivilehe")
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8.4.1870 Matrikengesetz: Auch Geburts- und Sterbefälle der Konfessionslosen u. Angehörigen der staatl. nicht anerkannten Religionsgemeinschaften geregelt
 
8.4.1870 Matrikengesetz: Auch Geburts- und Sterbefälle der Konfessionslosen u. Angehörigen der staatl. nicht anerkannten Religionsgemeinschaften geregelt
  
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[https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/standesamt/urkundenausstellung.html Standesamt Wien Amtshelfer]
 
[https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/standesamt/urkundenausstellung.html Standesamt Wien Amtshelfer]
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Wien: Durch Zusammenlegung von Standesämtern gibt es viele Ämter nicht mehr, die möglicherweise in der Urkunde angeführt sind. Auskunft über Zuständigkeiten: [https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/ahs-info/standesaemter-historisch.html Historische Wiener Standesämter].
  
 
Für Geburten und Todesfälle VOR dem 1. Jänner 1939 und Trauungen VOR dem 1. August 1938 sowie Personenstandsfälle im Burgenland VOR dem 1. Oktober 1895 recherchieren Sie in den Matriken der Religionsgemeinschaften
 
Für Geburten und Todesfälle VOR dem 1. Jänner 1939 und Trauungen VOR dem 1. August 1938 sowie Personenstandsfälle im Burgenland VOR dem 1. Oktober 1895 recherchieren Sie in den Matriken der Religionsgemeinschaften

Aktuelle Version vom 24. Mai 2021, 07:47 Uhr

Allgemeines

Kirchenbücher – in Österreich Matriken, in Deutschland Matrikel bezeichnet – sind Aufzeichnungen über Taufen, Trauungen und Todesfälle in chronlogischer Reihenfolge. Daneben wurden auch oft weitere Verzeichnisse geführt: Firmungsbücher, Kommunikantenverzeichnisse, Seelenregister etc. Matriken stellen eine wertvolle Quelle sowohl für die Familien-, als auch die regionalgeschichtliche Forschung dar.

„Alte“ Matriken (bis 1784)

In der 24. Sitzung des Konzils von Trient wurde 1563 die Führung von Trauungs- und Taufbüchern angeordnet. Für die Führung von Sterbebüchern wurden erst im Rituale Romanum im Jahr 1614 Formulare entworfen, aber auch für die Tauf- und Traumatrikel findet man erst hier genaue Vorschriften. Da das Rituale Romanum keinen verpflichtenden Charakter hatte, dauerte es oft noch Jahrzehnte bis zur tatsächlichen Umsetzung. In den damals protestantischen Gebieten wurde mit der Führung von Kirchenbüchern etwa 50 Jahre früher als in den katholischen Gebieten begonnen.

Die ältesten Matriken in Österreich datieren aus folgenden Jahren: St. Stephan 1523, Matrei 1558, Wilhelmsburg 1579, Eisenstadt 1614 Flächendeckend werden die katholischen Matriken Österreichs ab der ersten Hälfte des 17. Jahrhundert geführt.

Von den „alten“ Matriken (bis 1784) zu den Altmatriken (ab 1784)

Römisch-katholische Kirche

Während die Matriken ursprünglich rein kirchliche Aufzeichnungen waren, änderte sich dies mit dem kaiserlichen Patent Josephs II. vom 20.2.1784. Joseph II. war wie zu Beginn seiner Verfügung angeführt wird: „...von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, Hungarn und Böhmen, Galizien, und Lodomerien etc. Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, und zu Lothringen, etc.,etc.„

Mit diesem kaiserlichen Patent wurden die Geistlichen verpflichtet

  • Tauf-, Trauungs- u. Sterbebücher zu führen
  • In deutscher Sprache
  • In Tabellenform (Rubriken)
  • eigenhändig auf jedem Seitenende zu unterfertigen
  • in jenen Orten, in denen keine Totenbeschau, jedoch ein Kreisphysikus oder geprüfter Wundarzt vorhanden ist, zusätzliche Spalten für Krankheit und Todesart im Sterbebuch vorzusehen
  • Die Juden sind gleichfalls zu Führung dieser drei Register anzuhalten
  • Pflicht der Bischöfe sich jedes Mal die Trauungsbücher, Geburt und Sterberegister vorlegen zu lassen, auch Kreisbeamte hatten fallweise die Führung zu kontrollieren
  • Jährliche Zusammenstellung der drei Register und Übermittlung an Konskriptionsbezirke und Kreisämter

(Transkription hier:Transskription kaiserl. Patent)

Achtung: Es gibt auch Ausnahmen:

  • Salzburg kam erst infolge des Wiener Kongresses zu Österreich (Altmatriken ab 1.5.1819)
  • Burgenland: Ende der Altmatriken 30.9.1895 (Einführung der Standesämter in Ungarn)

Wie finden Sie die Matriken der römisch-katholischen Pfarren (Österreich, Tschechien, Südtirol, Slowenien)?

Am einfachsten ist dies mit dem kostenlosen Ortsverzeichnis von F. Gundacker auf der Seite GenTeam (kostenlose Registrierung!)

Nach Eingabe des heutigen oder früheren Ortsnamens in die Suchmaske erhalten Sie die Angaben zu

  • heutiger Ortsname
  • früherer Ortsname
  • zuständige Pfarre mit Matrikenbeginn (Taufen, Trauungen, Todesfälle)
  • eventuell die zuständige Vorpfarre mit Matrikenbeginn und das
  • zuständige Archiv (verlinkt mit Internetpräsenz des Archivs, sofern Matriken bereits online, Anklicken und Sie sind im zuständigen Online-Archiv)

Die Adressen jener Matriken, die online verfügbar sind, finden Sie auch auf der Seite: Online-Matriken

Hinweise und Übersichten zur Pfarrzugehörigkeit in großen Städten finden Sie hier: Pfarrzugehörigkeit in großen Städten

Die Protestanten

13.10.1781 Mit Toleranzpatent Josephs II. wurde den Protestanten die freie Religionsausübung gewährt 22.2.1782 Mit Hofdekret erfolgte Berechtigung für die evangelischen Gemeinden zur Führung von Geburten-, Trauungs- und Sterbebüchern

  • Diese Bücher hatten jedoch keine Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde
  • Sämtliche Matrikenfälle waren weiter auch in den katholischen Matriken einzutragen

20.11.1819 Gleichstellung der Matrikenführung mit den Katholiken

  • Duplikate waren dennoch an die katholischen Pfarren zwecks Eintragung in die katholischen Bücher zu übermitteln
  • Geburts-, Trauungs- und Totenscheine bedurften weiterhin Bescheinigung des katholischen Pfarrers zur Rechtsgültigkeit

30.1.1849 Erst ab diesem Zeitpunkt erfolgte die vollständige rechtliche Gleichstellung hinsichtlich der Matrikenführung. Protestanten sind ab nun nur mehr in katholischen Büchern bei zu großer Entfernung von ihrer eigenen Pfarre einzutragen Seit 1829 werden Duplikate von den evangelischen Pfarren an das Konsistorium Augsburger Bekenntnis (AB) bzw. Helvetisches Bekenntnis (HB) übermittelt, ab 1861 an den evangelischen Oberkirchenrat.

Welche evangelischen Pfarren gab es in Österreich vor 1939? Evangelische Pfarren - Verzeichnis

Die Adressen jener Matriken, die online verfügbar sind, finden Sie auch auf Der Seite: Online-Matriken

Jüdische Matriken

  • Feste Familiennamen erst spät
  • 1787 und 1789 Namensgesetze
  • 1867 Staatsgrundgesetz: Letzte Beschränkungen aufgehoben

Auskunft heute: Kultusgemeinden Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz

Die Adressen jener Matriken, die online verfügbar sind, finden Sie auch auf der Seite: Online-Matriken

Konfessionslose bzw. Angehörige einer staatlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaft

25.5.1868 Gesetz Führung der Matriken durch staatliche Organe (Bezirksverwaltungsbehörden, das sind Bezirkshauptmannschaften und Magistrate): Aufgebotsbuch und Eheregister ("Notzivilehe")

8.4.1870 Matrikengesetz: Auch Geburts- und Sterbefälle der Konfessionslosen u. Angehörigen der staatl. nicht anerkannten Religionsgemeinschaften geregelt

Sonderfälle

Krankenhäuser

Militär

  • Militär seit 1786 eigene Matriken
  • Vom Militärgeistlichen geführt
  • Ausgenommen kleine Garnisonen (Ortspfarrer)
  • Liegen im ÖSTA/Kriegsarchiv

Die Adressen jener Matriken, die online verfügbar sind, finden Sie auch auf Der Seite: Online-Matriken

Einführung der Standesämter

Während in Frankreich Standesämter seit 1792, im Deutschen Reich seit 1875 bestehen, wurden Standesämter in damaligen Königreich Ungarn 1895 und in Österreich erst mit 1.1.1939 eingeführt.

Achtung: Lediglich im Burgenland, das vor 1921 Teil Ungarns war, beginnen die standesamtlichem Aufzeichnungen bereits 1895!

Heute erfüllen die Aufgaben der Standesämter die Personenstandsbehörden (Gemeinde), der Standesbeamte ist als Organ der Personenstandbehörde tätig. Die Personenstandsbehörden sind heute z.B. für die Ausstellung einer Geburts- oder Sterbeurkunde, Eheschließung oder die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft zuständig.

Wohin wenden?

Für Geburten und Todesfälle AB dem 1. Jänner 1939 und Trauungen AB dem 1. August 1938 sowie Personenstandsfälle im Burgenland AB 1. Oktober 1895 kontaktieren Sie die zuständige Personenstandsbehörde. Dies ist das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde, in Statutarstädten das Standesamt des Magistrats. Das zuständige Standesamt finden Sie hier:

Verzeichnis Standesämter Österreich

In Wien wenden Sie sich an die MA 26 – Datenschutz, Informationsrecht und Personenstand. Nähere Informationen und die Möglichkeit auch online Dokumente bestellen zu können finden Sie hier:

Standesamt Wien Amtshelfer

Wien: Durch Zusammenlegung von Standesämtern gibt es viele Ämter nicht mehr, die möglicherweise in der Urkunde angeführt sind. Auskunft über Zuständigkeiten: Historische Wiener Standesämter.

Für Geburten und Todesfälle VOR dem 1. Jänner 1939 und Trauungen VOR dem 1. August 1938 sowie Personenstandsfälle im Burgenland VOR dem 1. Oktober 1895 recherchieren Sie in den Matriken der Religionsgemeinschaften

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